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Vertragsunterschriftzwischen der Stadt Pfullingen und Schöller SI zum Windpark Käpfle; Bildquelle: Stadt Pfullingen

Pfullingen: Nutzungsvertrag für Windkraftpark "Käpfle" unterzeichnet

Die Stadt Pfullingen hat mit der Schöller SI Erneuerbare GmbH einen Vertrag zur Nutzung städtischer Flächen für die Planung des Windparks Käpfle unterzeichnet. Der Windpark Käpfle ist ein interkommunales Projekt der Städte Pfullingen und Reutlingen sowie der Gemeinde Gomaringen. 

Geplant ist die Errichtung von bis zu fünf Windkraftanlagen, von denen zwei auf Grundstücken der Stadt Pfullingen entstehen sollen. Die betreffenden Flächen auf Pfullinger Markung – bezeichnet als “Poolgebiet Pfullingen“ – liegen nordwestlich der Gönninger Straße, angrenzend an das interkommunale Projektgebiet ”Käpfle“. Drei weitere Anlagen sind auf Flächen der Stadt Reutlingen vorgesehen.

Mit den fünf geplanten Windenergieanlagen könnte jährlich für rund 35.000 Personen umweltfreundlicher Strom erzeugt werden. Neben den ökologischen Vorteilen generiert die Stadt über die vereinbarten Pachtzahlungen und eine etwaige Beteiligung durch die Stadtwerke jährliche Einnahmen. Auch die Bürgerschaft kann sich an den Windenergieanlagen beteiligen und so finanziell profitieren.

"Wir haben mit diesem Beschluss die Grundlage für mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung gelegt. Der Windpark wird aber nicht nur Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen, sondern auch unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung bieten. Mit dem Windpark stärken wir die regionale Wertschöpfung, sichern dringend benötigte Einnahmen für den städtischen Haushalt und leisten einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz“, freut sich Bürgermeister Stefan Wörner.

Der Vertrag regelt die Nutzung dieser Grundstücke zur Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie aus Windkraft. Der Nutzer – die Schöller SI Erneuerbare GmbH – erhält das Recht, die Flächen zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie für notwendige Nebenflächen wie Wege, Leitungen oder Abstände zu nutzen. Diese Rechte gelten ausschließlich für den Fall, dass auf den betreffenden Grundstücken tatsächlich eine oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden.

Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Regelung zur möglichen gestuften Realisierung des Windparks: Sollte das Gesamtprojekt nicht in einem Schritt umsetzbar sein, bemüht sich das Unternehmen darum, die beiden Anlagen im Poolgebiet Pfullingen prioritär in einem ersten Genehmigungs- und Bauabschnitt zu realisieren.

In der nun beginnenden Genehmigungsphase erarbeitet Schöller ein technisch und genehmigungsrechtlich belastbares Konzept. Geplant sind Anlagen des Typs Enercon E-175 mit einer Leistung von jeweils 7 Megawatt. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll dabei so gering wie möglich gehalten werden. Die Anbindung an das Stromnetz erfolgt über eine bestehende 110-kV-Freileitung. Auch Kombinationen mit Photovoltaik und Batteriespeichern werden geprüft.

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